Häufige Fragen

Einfach und schnelle Hilfe für Mieter

Betriebskosten und Abrechnung:

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer für den laufenden Betrieb der Immobilie entstehen. Der Mieter entrichtet neben der Grundmiete monatliche Vorauszahlungen auf diese Kosten. Eine Auflistung dieser Kosten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Jedes Jahr werden dann die tatsächlichen Kosten mit den geleisteten Vorauszahlungen gegengerechnet. Der Mieter erhält danach eine detaillierte Betriebskostenabrechnung. Aus dieser Abrechnung ergibt sich dann entweder ein Guthaben, das erstattet wird oder eine Verpflichtung zur Nachzahlung. Wie berechnet sich die Vorauszahlung?

Die monatliche Vorauszahlung berechnet sich aus den anteiligen Gesamtkosten des Mieters im abgerechneten Zeitraum und den bereits bekannten Preissteigerungen. Der ausgewiesene Betrag der Vorauszahlung soll die Kosten für den nächsten Abrechnungszeitraum decken und trägt dazu bei das Risiko von Nachzahlungen zu verringern. Daher kann es auch vorkommen, dass Sie für das vergangene Jahr eine Gutschrift und gleichzeitig eine Erhöhung der zu leistenden Vorauszahlung erhalten. Wir kalkulieren Vorauszahlungen möglichst angemessen, berücksichtigen mögliche Preissteigerungen und versuchen gleichzeitig das Risiko von möglichen Nachzahlungen gering zu halten.

Wann erhalte ich meine Abrechnung?

Wir bemühen uns um eine zeitnahe Erstellung der Betriebskostenabrechnungen. Wir arbeiten mit externen Firmen zusammen und sind auf deren Daten angewiesen. Diese Daten erhalten wir in der Regel erst im dritten Quartal des Folgejahres. Sie erhalten die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr daher meist zum Jahresende des Folgejahres.

Mietbeginn und Mietende:

Was passiert bei Mietbeginn und der Schlüsselübergabe?

Vor Mietbeginn begehen wir gemeinsam Ihre Wohnung und halten alle notwendigen Dinge in einem Protokoll fest. Die Schlüsselübergabe erfolgt entsprechend zum vereinbarten Termin.

Was geschieht zum Mietende?

Zum Ende eines Mietverhältnisses findet grundsätzlich eine gemeinsame Endabnahme mit Ihnen statt. Bei dieser Endabnahme wird der Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Rückgabe protokolliert. Bitte bringen Sie zur Endabnahme auch Ihr Übergabeprotokoll mit. So können erfahrungsgemäß einige Missverständnisse direkt vermieden werden. Zur Endabnahme benötigen wir auch alle zu Mietbeginn übergebenen Schlüssel. Sollten Sie keinen der von uns vorgeschlagenen Termine wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen. Diese vertritt Sie dann am Übergabetermin. Außerdem können Sie uns auch einfach Ihre Schlüssel im Büro abgeben, wir protokollieren die Endabnahme mit Bildern und informieren Sie falls noch etwas in der Wohnung zu machen ist.

Was ist bei einem Nachmieter zu beachten?

Wenn Ihr Mietverhältnis endet und schon ein Nachmieter bekannt ist, sollten Sie beachten, dass eine vorzeitige Übergabe der Schlüssel an Ihren Nachmieter nicht gestattet ist. Außerdem ist es in Ihrem Interesse, dass Sie mit uns eine vollständige Endabnahme des Mietobjekts vornehmen. Erst anschließend sollte der Nachmieter (von uns) in Besitz der Wohnung gesetzt werden, da Sie sonst noch für eventuelle Schäden durch den Nachmieter haftbar sind.

Kann ich meine Wohnung vor dem Mietende zurückgeben?

Grundsätzlich erfolgt die Endabnahme mit dem Ende der Mietzeit. Eine vorzeitige Endabnahme stellt kein Vertragsende dar. Sie sind daher zur Zahlung des Mietzinses bis zum Vertragsende verpflichtet. Sollte die Wohnung vorzeitig von einem Nachmieter übernommen werden und dieser bereits Interesse an einem früheren Einzugstermin haben, kann einvernehmlich eine Verkürzung der Kündigungsfrist vereinbart werden. Zum Ende des Mietverhältnisses findet dann eine Endabnahme statt.

Bonitätsauskunft und Kaution:

Was ist eine Bonitätsauskunft?

Vor Abschluss eines Mietverhältnisses holen wir eine Bonitäts-/Schufaauskunft ein. So erhalten wir Auskunft über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Hierzu zählen Mahnverfahren, gerichtlich titulierte Forderungen oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Dies gibt uns einen möglichst objektiven Eindruck Ihrer wirtschaftlichen Vergangenheit. Selbstverständlich unterliegen alle Auskünfte dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Was ist eine Kaution?

Zu Beginn des Mietverhältnisses zahlen Sie als Mieter eine Kaution von höchstens drei Nettokaltmieten als Sicherheit für eventuelle Schäden in der Wohnung oder ausstehende Mietzahlungen. Mit der Beendigung des Mietverhältnisses haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution. Wurde die Wohnung vereinbarungsgemäß zurückgegeben und es sind keine Mietzahlungen oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen mehr offen, wird die Kaution an Sie zurückgezahlt.

Fragen zur Kündigung:

Wie kündige ich meine Wohnung?

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnräume beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Wird im Mietvertrag daher auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so gilt zur Zeit diese Frist. Ihr Mietvertrag kann aber auch eine andere Kündigungsfrist enthalten, die dann entsprechend zu beachten ist. Sie müssen das Mietverhältnis schriftlich kündigen. Diese schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Für den Beginn der Kündigungsfrist ist entscheidend, wann die Kündigungserklärung bei uns eingegangen ist. Eine schriftliche Rücknahme der Kündigung ist möglich, solange noch keine Weitervermietung erfolgt ist, es keine Problem innerhalb des Mietverhältnisses gab und Sie keine Rückstände aus dem Mietverhältnis haben.

Wie kündige ich als Erbe oder Angehöriger?

Als Erbe treten Sie in die Mietverpflichtung ein und können mit den gesetzlichen Fristen das Mietverhältnis kündigen. Alle Verpflichtungen und Forderungen aus dem Mietverhältnis gehen auf Sie über. Alternativ können Sie uns eine Erbausschlagungsurkunde des Amtgerichts zukommen lassen.

Fragen zu Haustieren:

Darf ich Haustiere halten?

Kleinere Haustiere wie Hamster, Schildkröten oder ähnliches dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden solange ihre Zahl überschaubar bleibt, sie keine Schäden verursachen und die Nachbarn nicht stören. Bei Hunden und Katzen behalten wir uns als Vermieter eine ausdrückliche Genehmigung vor. Im Einzelfall kann es zwingende Gründe geben die Haltung zu verweigern, wenn zum Beispiel der Hausfrieden und das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus dies erfordert.

Notfälle:

Was ist ein Notfall?

Notdienste

Für Notfälle außerhalb unserer telefonischen Geschäftszeiten Montags bis Freitags von 9.00 – 12.00 Uhr beachten Sie bitte folgendes:

Notfall: ja oder nein?

Ein Notfall ist ein schweres akutes Problem in der Immobilie oder Wohnung. Zum Beispiel ein Rohrbruch von wasserführenden Leitungen mit Austritt von Wasser, eine Verstopfung von Abflussrohren mit Austritt von Schmutzwasser, ein totaler Heizungsausfall im Winter/während der Heizperiode oder ein totaler Stromausfall.

KEINE Notfälle sind alle Schäden, deren Meldung bis zu unseren Telefonzeiten vertretbar sind und als kurzzeitig zumutbare Mängel bezeichnet werden. Zum Beispiel tropfende Wasserhähne, verkalkte Sanitärarmaturen, Stromausfall in einem einzelnen Zimmer, defekte Steckdosen sowie andere zumindest bis zum nächsten Arbeitstag zumutbare und erträgliche Mängel.

Bitte denken Sie daran bis zum Eintreffen des Hausmeisters oder der Notdienstfirma schadensmindernde Maßnahmen zu ergreifen. Bei Rohrbrüchen oder ähnlichem sperren Sie, wenn vorhanden, die Haupthähne in Ihrer Wohnung ab und drehen Sie die Hauptsicherung (für Ihre Wohnung) heraus. Falls keine Haupthähne in Ihrer Wohnung vorhanden sind, sperren Sie bitte die Haupthähne im Keller ab. Informieren Sie – soweit möglich – Ihre Nachbarn. Bitte beachten Sie zudem, dass Notdienste sehr teuer sind und nur die Arbeiten auszuführen sind, die der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen. Wir weisen darauf hin, dass eine Notfall-Auftragserteilung während unserer Geschäftszeiten für den Auftraggeber kostenpflichtig sein kann.

Wie melde ich einen Notfall korrekt?

Not­dienste